Grundsätzlich ist bei der Bemessung der Unterhaltspflicht im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und der Bedürftigkeit des Berechtigten, der Vorteil zu berücksichtigen, der durch die Nutzung von mietfreiem Wohneigentum entsteht.
Wohnvorteilanrechnung von zwei Wohnungen beim Unterhalt (BGH, Urt. v. 27.05.2009, XII ZR 78/08)
Dienstag, 8. September 2009 15:12