BFH: Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst im Ausland?

Dienstag, 11. September 2012 15:42

Schon zu Zeiten des Zivildienstes (zum 31.12.2011 wurden die letzten Zivildienstleistenden entlassen) war unter den Verpflichteten ein Einsatz im Ausland beliebt. Gerade karitative Einrichtungen boten den Zivildienstleistenden die Möglichkeit Arbeit im sozialen Bereich und das Lernen einer Fremdsprache zu verbinden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich in seiner Entscheidung vom 09.02.2012 mit der Frage zu beschäftigen, ob der den Zivildienst ersetzende Freiwilligendienst im Ausland zum Bezug von Kindergeld nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG berechtigt.

In dem zu entscheidenden Fall absolvierte das Kind der Klägerin einen Freiwilligendienst in einem christlichen Konferenzzentrum in England. Der Träger dieser Einrichtung war

Neue Düsseldorfer Tabelle / Anhebung des Kindergeldes

Donnerstag, 14. Januar 2010 11:42

Mit dem 01.01.2010 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Regelbedarfssätze für minderjährige Kinder haben sich  unter Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten teilweise wesentlich erhöht. Darüber hinaus wurde durch Änderung des § 6 Bundeskindergeldgesetz das Kindergeld erhöht. Das Kindergeld beträgt nunmehr monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184,00 EUR, für dritte Kinder 190 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215,00 EUR.

Angesichts dieser Änderungen ist es ratsam bestehende Unterhaltstitel (gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche, Jugendamtsurkunden, Urteile etc.) auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und gegebenenfalls eine Abänderung des Titels zu beantragen.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle gibt es hier.