Regierungsentwurf für ein Gesetz zur internationalen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Mittwoch, 6. Juni 2012 18:26

Das BMJ hat am 23.05.2012 eine Regierungsentwurf (im Volltext hier) zum Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung  der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechtes veröffentlicht. In den vergangenen Jahren hat sich im europäischen Familienrecht einiges getan (siehe Entwicklung des Europäischen Unterhaltsrechts wie hier mitgeteilt).

Der jetzt vorgelegt Entwurf enthält vorallem Änderungen zum Auslandsunterhaltsgesetz. Folgende Änderungen am Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) enthält der

Unterhaltsverordnung vereinfacht Vollstreckung von Unterhalt im Ausland

Donnerstag, 23. Juni 2011 15:07

Zum 18. Juni 2011 ist die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen in Kraft getreten.

Die Unterhaltsverordnung erleichert die Vollstreckung von inländischen Unterhaltstiteln im EU-Ausland (mit Ausnahme von Dänemark).

Dies bringt für den Rechtsanwendern große Vorteile mit sich. Einem Unterhaltsgläubiger ist es möglich den ihm zustehenden Unterhalt unter Zuhilfenahme der ausländischen Vollstreckungsorgane (bspw. französischer Gerichtsvollzieher) direkt im Ausland vollstrecken zu lassen, ohne dass der Titel durch den anderen Staat erst zur Zwangsvollstreckung zugelassen wird. Dies spart Geld und vorallem Zeit.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Begleitung in Fällen mit Auslandsbezug ist Ihnen die Kanzlei Kirsch gerne behilflich.

Neue Düsseldorfer Tabelle / Anhebung des Kindergeldes

Donnerstag, 14. Januar 2010 11:42

Mit dem 01.01.2010 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Regelbedarfssätze für minderjährige Kinder haben sich  unter Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten teilweise wesentlich erhöht. Darüber hinaus wurde durch Änderung des § 6 Bundeskindergeldgesetz das Kindergeld erhöht. Das Kindergeld beträgt nunmehr monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184,00 EUR, für dritte Kinder 190 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215,00 EUR.

Angesichts dieser Änderungen ist es ratsam bestehende Unterhaltstitel (gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche, Jugendamtsurkunden, Urteile etc.) auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und gegebenenfalls eine Abänderung des Titels zu beantragen.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle gibt es hier.