Gründung

Die Kanzlei wurde mit der 1983 erfolgten Zulassung des Rechtsanwalts Kirsch zur Anwaltschaft in Berlin-Schöneberg gegründet. Nachdem die Kanzlei einige Jahre ihren Sitz in Charlottenburg hatte wurde der Kanzleisitz nach Reinickendorf verlegt. Früh spezialisierte sich die Kanzlei auf das Erb- und Familienrecht sowie auf Fragen des Immobilienrechts. Mit der Zeit erfolgte eine stärkere Ausrichtung auf das internationale Recht. In Umsetzung, Mandanten im internationalen Erb- und Familienrecht, beraten zu können wurden Kontakte zu ausländischen Kanzleien geknüpft und bis zum heutigen Tage gepflegt und ausgebaut. Waren die Kontakte zunächst auf das europäische Ausland begrenzt kamen später Kontakte nach Nordamerika und in den Nahen Osten und zuletzt in den Pazifischen Raum hinzu.

Vom 01.01.2001 bis 2006 wurde sie in Sozietät als “Kirsch & Peter GbR” geführt.

Vom 01.01.2012 bis zum 31.1.2020 war Rechtsanwalt Dr. Andreas T. Hanke Mitglied der Kanzlei.