BGH: Erstattungsfähigkeit von über dem Wiederbeschaffungswert liegenden Reparaturkosten

Mittwoch, 23. Mai 2012 16:22

In Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BGH in seiner Entscheidung vom 15.11.2011 (VII ZR 30/11) erneut über die Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten geurteilt. Reparaturaufwand der über dem Wiederbeschaffungswert liegt (maximal mehr als 30%) kann nur dann ersetzt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wurde, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat. Weicht die Reparatur in ihrer Ausführung von den Vorgaben eines Sachverständigengutachtens ab, so gilt sie nicht mehr als fachgerecht durchgeführt und ist nicht vollständig erstattungsfähig.

In dem zu entscheidenden Fall blieben einige Arbeiten am KFZ – die im Gutachten jedenfalls notwendig zur fachgerechten Reparatur des KFZ bezeichnet wurden – unerledigt bzw. wurden nicht vollständig ausgeführt.

Dies führt, so der BGH, dazu, dass die Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert nicht gerechtfertigt ist.

Bei der Reparatur von KFZ ist mithin genau darauf zu achten, ob die einzelnen Reparaturen (woemöglich unter Eigenleistung) fachgerecht durchgeführt werden und sich nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens richten.

Eintritt von Rechtsanwalt Andreas T. Hanke in die Kanzlei

Dienstag, 22. November 2011 12:31

Die Anwalts- und Notarkanzlei Norbert W. Kirsch darf bekanntgeben, dass zu Anfang Oktober 2011 Herr Rechtsanwalt Andreas T. Hanke in die Kanzlei eingetreten ist.

Herr Rechtsanwalt Hanke ist seit Anfang 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Anwalts- und Notarkanzlei Norbert W. Kirsch gewesen und hat sich in dieser Zeit intensiv mit Fragen des Familien- und Erbrechts beschäftigt. Im Jahr 2009 hat Herr Rechtsanwalt Hanke erfolgreich den Fachanwaltskurs für Familienrecht abgeschlossen. Im Jahr 2012 wird Herr Rechtsanwalt Andreas Hanke den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht abschließen.

Herr Rechtsanwalt Hanke arbeitet mit einem Schwerpunkt in den Gebieten des Familienrechts (Unterhaltsrecht, Güterrecht, Sorge- und Umgangsrecht etc.). Besondere Kenntnisse hat Herr RA Hanke auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts bei Forschungsaufenthalten in den USA und im Rahmen der Anfertigung einer Dissertation zum int. Kindschaftsrecht erworben. Außerdem bearbeitet Herr RA Hanke die Gebiete des Gesellschaftsrechtes (Schwerpunkt in Studium und Referendariat) und des Verkehrsrechts. 

Herr Rechtsanwalt Hanke wird im Jahr 2012 ein Seminar zum internationalen Familienrecht in Zusammenarbeit mit der DANSEF e.V. durchführen. Näheres erfahren Sie unter unserer Rubrik „Seminare und Fortbildungen„.

Herr RA Hanke nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen im Familienrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht teil.