Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Kirsch berät Sie gerne in Fragen des Immobilienrechts. Das Immobilienrecht umfasst ein weites Spektrum und erfordert Expertenwissen. Dazu gehört insbesondere die Beratung bei Erwerb bzw. Veräußerung sowie der Belastung von Immobilien zur Finanzierung.

Bei Erwerb einer Immobilie helfen wir Ihnen bei der Erstellung von Grundstückskaufverträgen und der Abwicklung der Kaufverträge. Herr Rechtsanwalt Kirsch steht Ihnen darüber als Erbrechtsexperte in allen Fragen der Übertragung von Eigentum und Miteigentum an einer Immobilie bei Erbfall, sowie vorweggenommener Erbfolge zur Verfügung. Die Kanzlei arbeitet bei Bewertungsfragen von Immobilien langjährig mit Bausachverständigen zusammen und begleitet Sie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.