Zusammenarbeit mit der Penn State University, Dickinson Law

Sonntag, 13. September 2015 22:39

Rechtsanwalt Andreas Hanke hatte im September 2015 die Möglichkeit als Gastdozent und Practitioner in Residence mehrere Vorträge zum internationalen Familienrecht an der Penn State University, Dickinson Law – der ältesten juristischen Fakultät in Pennsylvania – sowohl vor Studierenden als auch vor Fakultätsmitgliedern zu halten und darüber hinaus einen Dialog zum Spannungsverhältnis zwischen deutschem und US-amerikansichen Familienrecht einzuleiten. Die Zusammenarbeit wird sich auch in Zukunft fortsetzen, es sind weitere Vorlesungen geplant.  Inhalt wird im Wesentlichen die rechtliche Analyse grenzüberschreitender Familienrechtsfälle mit US-Bezug sein. Darüber hinaus arbeitet Rechtsanwalt Hanke zusammen mit Prof. Katherine Pearson an einem gemeinsamen Artikel zur Geltendmachung von Elternunterhalt (filial support) deutscher Behörden in den USA.

Anerkennung von Unterhaltsurteilen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Donnerstag, 29. Dezember 2011 15:12

Seit dem 18.06.2011 ist die sog. Europäische Unterhaltsverordnung (EuUnthVO) anwendbar. DieDie EuUnthVO regelt die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Unterhaltsangelegenheiten und löst insoweit die sog. EuGVVO (auch Brüssel I-VO genannt) ab. Entscheidungen iSd. der EuUnthVO können Urteile, Beschlüsse und Vollsreckungsbescheide (und entsprechende Kostenfestsetzungsbeschlüsse) sein. Daneben findet die EuUnthVO auch auf in einem Mitgliedstaat der Verordnung geschlossene Vergleiche Anwendung.

Die Verordnung findet Anwendung  auf Unterhaltspflichten, die auf einem Familien- Verwandschafts- oder eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruhen (siehe Art. 1 EuUnthVO).