BFH: Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Donnerstag, 14. Juli 2011 10:13
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10, seine bisherige Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten vom zu versteuernden Einkommen geändert. Bisher waren Zivilprozesskosten nach der Rechtsprechung nur dann nach § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastungen vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen, wenn die Rechtsstreite existenzielle Bedeutung für den Steuerpflichtigen hatten bzw. Zahlungsverpflichtung- und Anspruch zwangsläufig entstanden waren. Dies war nach Rechtsprechung des BFH in der Regel bei Zivilprozesses nicht der Fall, da hier die Entscheidung der Partei obliegt, ob sie sich zur [weiter lesen ...]
Thema: Pressemitteilungen, Zivilrecht | Autor: Norbert W. Kirsch

