BVerfG erklärt Rechtsprechung zu den “wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen” für verfassungswidrig

Montag, 21. Februar 2011 16:14

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25.01.2011 (Entscheidung im Volltext hier) entschieden, dass die entwickelte Rechtsprechung zu den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen“ zur Auslegung von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstattsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt. Im Rahmen der „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse“ kam im Dreipersonenverhältnis die sogenannte „Drittellösung“, eine Dreiteilung der Bedarfsgrundlagen zur Ermittlung des Einzelbedarfs, zur Anwendung.

Ein solches Dreipersonenverhältnis im Sinne der o.g. Rechtsprechung liegt insbesondere dann vor

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht lediger Väter

Mittwoch, 4. August 2010 11:00

Die in den Medien vielzitierte und besprochene Entscheidung des BVerfG vom 21. Juli 2010 wird zur Änderung der §§ 1626 Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB führen. Das BVerfG hat entschieden, dass diese Vorschriften, die die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern davon abhängig machen, dass eine gemeinsame Sorgeerklärung beider Elternteile ergeht (§ 1626 Abs. 1 Nr. 1 BGB) bzw. die vorsehen, dass selbst wenn die Sorge durch den Vater dem Kindeswohl entspricht, eine Übertragung von der Zustimmung der Mutter abhängig ist (§ 1672 Abs. 1 BGB), mit Art. 6 Abs. 2 GG („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern (…)“ sic.) unvereinbar sind.

Diese Regelungen entsprechen schon seit geraumer Zeit nicht dem „europäischen Standard“. In allen 27 Ländern der Eruopäischen Union besteht die Möglichkeit zur gemeinsamen elterlichen Sorge für nichtehelich geborene Kinder