Neue Zuständigkeit für den Berliner Bezirk Treptow-Köpenick: Das vierte Berliner Familiengericht

Ab 01.03.2016 ist für Familiensachen im Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick, das Amtsgericht Treptow – nicht mehr wie bisher das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – zuständig. Bereis anhängige Verfahren bleiben beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und werden dort beendet. Neue Verfahren müssen beim Amtsgericht Treptow anhängig gemacht werden. Damit hat Berlin neben den bestehenden Amtsgerichten Pankow/Weißensee, Tempelhof-Kreuzberg und Schöneberg ein weiteres Familiengericht bekommen. Mit Blick auf die rasante Bevölkerungszunahme – insbesondere im Bezirk Treptow – eine längst fällige und notwendige Maßnahme. Der Berliner Praktiker, also der im Familienrecht tätigen Anwalt, wird diese Entscheidung mit Blick auf die neu freigesetzten Kapazitäten aber auch mit Blick auf die möglicherweise verstärkte Uneinheitlichkeit der familienrichterlichen Entscheidungen betrachten, denn bereits bisher gibt es keinen „Berliner Weg“ der Berliner Familiengerichte. Die unterschiedlichen Maßstäbe die Berliner Richter, die in ihrem Ermessen frei sind, an Entscheidungen, gerade im Kindschaftsrecht, anlegen, machen es dem Praktiker oftmals schwer, den Verfahrensgang im Interesse der Mandantschaft genau zu bestimmen. Ein weiteres Familiengericht, möglicherweise mit eigener Praxis, wird voraussichtlich nicht dazu beitragen, dies „abzumildern“.