Sonder- und Mehrbedarf bei Krankheit

Mittwoch, 1. April 2009 15:10

Im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung können dem Unterhaltsverpflichteten Mehrkosten durch besonderen Bedarf beim Unterhaltsberechtigten enstehen. Dazu zählt der sogenannte „Sonder-“ und der „Mehrbedarf“. Eine Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer leicht. Besonders beim Krankheiten ist scharf zu unterscheiden. Lang vorhersehbare Behandlungen wie Zahnspange oder bestimmte Arten der Therapie fallen zumeist unter den Mehrbedarf. Akute Behandlungen sind meist Sonderbedarf. Folgende Darstellung soll bei der Abgrenzung helfen.

ELTERNGELD-AKTUELL

Mittwoch, 1. April 2009 15:01

Verheiratete Partner haben oft eine Steuerklassenaufteilung vereinbart, nach welcher die Ehefrau die St.Klasse V und der Ehemann die St.Klasse III auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat.

Dies kann bei Beantragung von Elterngeld durch die Ehefrau zu erheblichen Nachteilen führen, weil das Elterngeld nach dem vorher bezogenen Nettoeinkommen und nicht nach dem Brutto berechnet wird.

Daher ist zukünftigen Eltern, die beide verdienen, zu raten, jedenfalls mindestens für beide die St.Klasse IV zu wählen, damit unnötige Nachteile vermieden werden.

Unterhalt und fiktives Einkommen

Mittwoch, 1. April 2009 14:56

In seiner Entscheidung 18 UF 27/06, nicht veröffentlicht, stellt sich das Kammergericht Berlin (KG) auf den Standpunkt, dass eine unterhaltspflichtige Mutter, die keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt und die Hauptschule besucht hat, nicht mehr als 7 € Brutto bei 173,9 Vollzeitarbeitsstunden erzielen könne. Daraus resultiere ein Nettoeinkommen von nur noch 875,96€ (im konkreten Fall bei StKl II und einem Kinderfreibetrag), so dass von ihr auch kein Unterhalt für ein minderjähriges Kind erwartet werden könne, da sie mit ihrem Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes gegenüber mdj. Kindern von 890€ bleibe.