Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsaugleichs (VAStrRefG) in Kraft getreten. Die Änderung dieses Gesetzes bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die für Rechtssuchende in Trennungs- und Scheidungssituationen von erheblicher praktischer Relevanz sein können und die je nach Lage des Einzelfalls nicht nur Vorteile sondern auch erhebliche Nachteile beinhalten.
Die Reform des Zugewinnausgleichs
Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs und des Vormundschaftsrechts in Kraft getreten (BR-Drucks. 635/08). Der Deutsche Bundestag hat am 14. Mai 2009 den vorgeschlagenen Änderungen zum Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts zugestimmt.
Die Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf den nachehelichen Vermögensausgleich und die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten. Wenn Sie sich aktuell mit Scheidungsanliegen befassen müssen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Ausführungen und wenden Sie sich gegebenenfalls mit Ihren Fragen an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nutzungsentschädigung im Ehestreit bei jeweils halbem gemeinschaftlichem Wohnungseigentum
Die Ehefrau klagte gegen die Lebensgefährtin des in Scheidung lebenden Ehemannes auf Nutzungsentschädigung, weil die Lebensgefährtin die im jeweils hälftigen gemeinschaftlichen Eigentum der Eheleute stehende Eigentumswohnung genutzt habe.
Das AG Wedding wies die Klage mit Entscheidung vom 13.11.2006 ab (22 b C 150/06).