…der RBB-Moderatorin Tatjana Jury zur Frage, was tun, mit geerbten Schulden (Sendung v 11.12.06) und Probleme beim Bestattungsvertrag ( Sendung v 14.05.07).
ELTERNGELD-AKTUELL
Verheiratete Partner haben oft eine Steuerklassenaufteilung vereinbart, nach welcher die Ehefrau die St.Klasse V und der Ehemann die St.Klasse III auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat.
Dies kann bei Beantragung von Elterngeld durch die Ehefrau zu erheblichen Nachteilen führen, weil das Elterngeld nach dem vorher bezogenen Nettoeinkommen und nicht nach dem Brutto berechnet wird.
Daher ist zukünftigen Eltern, die beide verdienen, zu raten, jedenfalls mindestens für beide die St.Klasse IV zu wählen, damit unnötige Nachteile vermieden werden.
Hinweis auf Interview mit Rechtsanwalt Kirsch in der Berliner Zeitung
Das Interview ist zu lesen unter folgender Internetadresse:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0509/lokales/0028/index.html