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BGH: Das Anwendbare Recht bei Abänderung von Unterhaltstiteln die unter Anwendung eines unzutreffenden Unterhaltstatuts entstanden sind

Donnerstag, 26. Januar 2012 13:47

Internationales Familienrecht wird für die heutige Gesellschaft zunehmend bedeutsamer. Annährend 12 Prozent aller Eheschließungen im Jahr 2010 wurden zwischen deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen einer anderen Staatsangehörigkeit geschlossen.

Die Zuständigkeit ausländischer Gerichte und/oder die Anwendung ausländischen Rechts ist bei Familienrechtsfällen mit grenzüberschreitenden Bezug zu prüfen.

In dem hier besprochenen Fall des BGH geht es um die Frage, nach welchem Recht sich das Abänderungsverfahren eines Unterhaltstitels richtet, der aufgrundlage und unter Anwendung eines unzutreffenden Unterhaltsstatuts entstanden ist.

Der Sachverhalt stellte sich in der Entscheidung des BGH (XII ZR 151/09) wie folgt dar:

Die Eheleute, beide türkische Staatsangehörige, wurden nach türkischem Recht geschieden. Das anwendbare Recht über den nachehelichen Unterhalt richtet sich daher (für den Zeitraum ab Juli 2008) nach dem Haageer Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 02.10 1973 (sog. HUÜ – inzwischen für die Europäische Union durch das HUP abgelöst). Danach richtet sich das Recht für den nachehelichen Unterhalt nach dem auf die Ehescheidung angewandte Recht, dies wäre hier also türkisches Recht.

Über den nachehelichen Unterhalt wurde aber [weiter lesen ...]

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Erneute Stärkung des Umgangsrechts durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Montag, 24. Oktober 2011 18:46

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung Schneider./.Deutschland erneut die Umgangsrechte der leiblichen Väter gestärkt. Bereits in der Entscheidung Anayo./.Deutschland hatte der EuGHMR betont, dass das deutsche Umgangsrecht leibliche Väter, die wegen des fehlenden Zusammlebens mit der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt (vgl. § 1592 BGB) nicht Elternteil sind und damit kein Umgangsrecht aus dieser Stellung heraus haben, benachteiligt und damit die Rechte der Betroffenen aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt.

Denn die Betroffenen haben nach deutschem Recht keine Möglichkeit auf Umgang [weiter lesen ...]

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Erste BGH Entscheidung im Familienrecht unter Anwendung des KSÜ

Dienstag, 6. September 2011 14:39

Der BGH hat mit Urteil vom 16.03.2011 (XII ZB 407/10 – Volltext hier) zum ersten Mal Anwendung von dem in Deutschland am 01.01.2011 in Kraft getretenden Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit bezüglich der elterlichen Verantwortung und Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) gemacht.

Das KSÜ ersetzt im Verhältnis seiner Vertragstaaten das sog. “Minderjährigen Schutz Abkommen” (Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über [weiter lesen ...]

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Der deutsch-französiche Wahlgüterstand

Donnerstag, 18. März 2010 16:50

Mit Abschluss des Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft vom 04.02.2010 (Ratifikation steht noch aus!) ist es im Ausland lebenden deutschen oder französischen Ehegatten sowie Partnern aus gemischt-nationalen Ehen, bei denen die Partner ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach der Eheschließung in Deutschland oder Frankreich haben, nunmehr möglich im Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft zu leben. Dieser Güterstand ist inhaltlich mit dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft vergleichbar, enthält aber auch Regelungen des französichen gesetzlichen Güterstandes – der Errungenschaftsgemeinschaft.

Diese erste “bilaterale” Regelung zur Harmonisierung des materiellen Familienrechts kann zu Recht als wichtiger Schritt hin zu einem europäischen Familienrecht gesehen werden. Hinsichtlich der Frage, ob eine materielle Harmonisierung überhaupt möglich ist, kann die bilaterale Zusammenarbeit sicherlich keine Antwort liefern. Es ist aber beachtenswert, dass bei scheinbar nicht vereinbaren Interessen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Familienrechts (siehe auch zur Entwicklung der Rom III Bemühungen) Deutschland und Frankreich unter Einbeziehung von Rechtsanwälten und Notaren zu einer vergleichbaren eleganten Lösung kommen konnten.

Die Ratifikation wird Mitte 2011 erwartet.

Deutsch-Französische Ehepaare ist es dann möglich eine zusätzliche Option zur Regelung des Güterstandes zu wählen.

Neu gegenüber der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts sind der Schutz der Ehewohnung (Verfügungsbeschränkung auch wenn nicht wesentlicher Bestandteil des Vermögens), eine Kappungsgrenze, die Bewertung des Anfangsvermögens, die Bewertung von Immobilien und der Inflationsausgleich.

Je nach Bedürfnislage ist dann zu prüfen, ob nicht der neue Güterstand eher den Interessen der Ehegatten gerecht wird, als die entsprechenden nationalen Güterstände.

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Checkliste zur Prüfung eines Erbrechtsfalles mit Auslandsberührung

Donnerstag, 2. April 2009 12:44

PDF-Dokument IPR – Checkliste Erbrechtsfall mit Auslandsberührung

Thema: Erbrecht, Internationales Recht | Autor:

Fallstudie IPR – Erbschein mit Auslandsberührung

Donnerstag, 2. April 2009 12:26

PDF-Dokument IPR – Fallstudie Erbschein mit Auslandsberührung

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Seminar IPR – Erbrecht mit Auslandsberührung

Mittwoch, 1. April 2009 16:40

Skript zur Fortbildungsveranstaltung des DANSEF e.V. vom 20./21.10.2006 Norbert W. Kirsch, RA und Notar, Fachanwalt für Familien – und für Erbrecht Erbrecht mit Auslandsberührung, insbesondere Frankreich/Österreich.

PDF-Dokument seminar_ipr.pdf

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