Gründung
Die Kanzlei wurde mit der 1983 erfolgten Zulassung des Rechtsanwalts Kirsch zur Anwaltschaft in Berlin-Schöneberg gegründet.
Vom 01.01.2001 bis 2006 wurde sie in Sozietät als “Kirsch & Peter GbR” geführt.
Es besteht Berechtigung zu Beratung und Vertretung vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland ( außer BGH ) insbesondere auch vor dem Kammergericht Berlin und allen Land- und Oberlandesgerichten.
Die Rechtsanwaltskanzleien übernehmen gegenseitig keine Haftung.
Bestehende Kontakte zu Kanzleien im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland (z.B. Großbritannien, Vereinigte Staaten, Spanien) können kurzfristig nutzbar gemacht werden.

