Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten dann stattfindet, wenn eine Ehegatte zur Finanzierung des gemeinsamen Hausbaus bei seinen Eltern ein Darlehen aufgenommen hat.
Der BGH hat zunächst festgestellt, dass die Ehegatten nicht gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB Gesamtschuldner sind, da ein Ehegatte das Darlehen allein aufgenommen hat. Allerdings hat der BGH dem Berufungsgericht