Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsaugleichs (VAStrRefG) in Kraft getreten. Die Änderung dieses Gesetzes bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die für Rechtssuchende in Trennungs- und Scheidungssituationen von erheblicher praktischer Relevanz sein können und die je nach Lage des Einzelfalls nicht nur Vorteile sondern auch erhebliche Nachteile beinhalten.
Der neue Versorgungsausgleich – Das Rentner- und Unterhaltsprivileg
Freitag, 21. August 2009 13:42