Stichwort-Archiv für » Unterhalt «

BGH: Darlegungslasten beim Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Dienstag, 27. März 2012 12:55

Die Entscheidung des BGH vom 18.01.2012 (Az: XII ZR 178/09, im Volltext hier) ist insoweit beachtlich, als dass der BGH die Darlegungs- und Beweislasten des unterhaltsberechtigten Ehegatten im Rahmen des Unterhaltsanspruches wegen Erwerbslosigkeit auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) und für die Erwerbstätigkeit im Rahmen der Gleitzonse [weiter lesen ...]

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BGH: Das Anwendbare Recht bei Abänderung von Unterhaltstiteln die unter Anwendung eines unzutreffenden Unterhaltstatuts entstanden sind

Donnerstag, 26. Januar 2012 13:47

Internationales Familienrecht wird für die heutige Gesellschaft zunehmend bedeutsamer. Annährend 12 Prozent aller Eheschließungen im Jahr 2010 wurden zwischen deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen einer anderen Staatsangehörigkeit geschlossen.

Die Zuständigkeit ausländischer Gerichte und/oder die Anwendung ausländischen Rechts ist bei Familienrechtsfällen mit grenzüberschreitenden Bezug zu prüfen.

In dem hier besprochenen Fall des BGH geht es um die Frage, nach welchem Recht sich das Abänderungsverfahren eines Unterhaltstitels richtet, der aufgrundlage und unter Anwendung eines unzutreffenden Unterhaltsstatuts entstanden ist.

Der Sachverhalt stellte sich in der Entscheidung des BGH (XII ZR 151/09) wie folgt dar:

Die Eheleute, beide türkische Staatsangehörige, wurden nach türkischem Recht geschieden. Das anwendbare Recht über den nachehelichen Unterhalt richtet sich daher (für den Zeitraum ab Juli 2008) nach dem Haageer Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 02.10 1973 (sog. HUÜ – inzwischen für die Europäische Union durch das HUP abgelöst). Danach richtet sich das Recht für den nachehelichen Unterhalt nach dem auf die Ehescheidung angewandte Recht, dies wäre hier also türkisches Recht.

Über den nachehelichen Unterhalt wurde aber [weiter lesen ...]

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Anerkennung von Unterhaltsurteilen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Donnerstag, 29. Dezember 2011 15:12

Seit dem 18.06.2011 ist die sog. Europäische Unterhaltsverordnung (EuUnthVO) anwendbar. DieDie EuUnthVO regelt die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Unterhaltsangelegenheiten und löst insoweit die sog. EuGVVO (auch Brüssel I-VO genannt) ab. Entscheidungen iSd. der EuUnthVO können Urteile, Beschlüsse und Vollsreckungsbescheide (und entsprechende Kostenfestsetzungsbeschlüsse) sein. Daneben findet die EuUnthVO auch auf in einem Mitgliedstaat der Verordnung geschlossene Vergleiche Anwendung.

Die Verordnung findet Anwendung  auf Unterhaltspflichten, die auf einem Familien- Verwandschafts- oder eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruhen (siehe Art. 1 EuUnthVO). [weiter lesen ...]

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BGH: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter

Dienstag, 22. November 2011 12:18

Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 09. November 2011 (XII ZR 136/09) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Scheinvater – der erfolgreich die Vaterschaft angefochten hat – zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses gegenüber dem leiblichen Vater einen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter hat.

Das Problem ist ein Bekanntes: Der bisherige Lebensgefährte und vermeintliche Vater eines gemeinsamen Kindes wird nach Trennung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet (Bspw. aus §1615l Abs. 2 BGB). Nach einer gewissen Zeit bekommt der Unterhaltsverpflichtete Zweifel an seiner Vaterschaft, weil bekannt wird, dass im Empfängniszeitraum auch eine andere Person der Kindesmutter [weiter lesen ...]

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BGH: Obliegenheit zur Vollerwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils

Dienstag, 2. August 2011 16:49

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 15.06.2011 (im Volltext hier) erneut Stellung genommen zur Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils wenn das zu betreuende Kind das 3. Lebensjahr vollendet. Grundsätzlich, so der BGH, ist keine abrupter Wechsel von ganztätiger Betreuung zur Vollerwerbstätigkeit im Rahmen der Erwerbsobliegenheit zwingend, sondern ein gestufter Wechsel hin zur Vollzeittätigkeit möglich. Ein solcher gestufter Wechsel setze aber voraus, dass kind- oder elternbezogene Gründe vorliegen und vorgetragen werden, die einer vollschichtigen Tätigkeit des betreuenden Elternteils entgegenstehen. Nur an solchen individuellen Gründen kann sich der gestufte Übergang im Einzelnen orientieren. [weiter lesen ...]

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Auskunft des Kindesunterhaltsverpflichteten über Einkommen des neuen Ehegatten

Mittwoch, 20. Juli 2011 11:09

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 02.06.2010 (XII ZR 124/08) die Auskunftsrechte unterhaltsberechtigter Kinder gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Elternteil gestärkt.

Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete ist bei eigener Leistungsunfähigkeit (hier: Arbeitslosigkeit und anschließender Geringverdienst) verpflichtet über das Einkommen eines neuen Ehegatten Auskunft zu erteilen. Dabei hat der BGH die Geheimhaltungs-Bedenken des Revisionsgerichtes ausgeräumt. Den grundsätzlichen Vorrang des Interesses des Auskunft Begehrenden vor dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder Drittem, begründet der BGH mit seiner Rechtsprechung zur Auskunft über Steuerbescheide bei Zusammenveranlagung. Hier gilt, dass soweit der Steuerbescheid Angaben enthält, in denen Beträge für Ehemann und Ehefrau zusammengefasst sind, die Auskunft darüber “hinzunehmen” ist, auch wenn sich daraus Erkenntnissse über die Lebensstellung des neuen Ehegatten ableiten lassen.

Der neue Ehegatte muss akzeptieren, so der BGH, dass seine Verhältnisse dem Auskunftsberechtigten bekannt werden, wenn und soweit die Kenntnis der Einkommensverhältnisse des Ehegatten erforderlich ist, weil diese eine Grundlage für die Beurteilung des Unterhaltsanspruches bilden.

Ein Anspruch auf Belege gibt es allerdings nicht – so dass dieses Auskunftrecht “schwächer” ausgestattet ist.

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Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

Donnerstag, 7. Juli 2011 11:13

Das OLG Brandenburg hat mit Entscheidung vom 12.01.2011 (Az 9 WF383/09) erneut dargelegt, dass die Grundsätze der Verwirkung auch auf Unterhaltsansprüche anwendbar sind. Wird der Unterhaltsanspruch über längere Zeit nicht geltend gemacht (vorliegend 16 Monate) und wird so der Eindruck bei Unterhaltsverpflichteten erweckt, er müsse mit der Geltendmachung nicht mehr rechnen, so sind die grundsätzliche bestehenden Ansprüche auf Unterhalt wegen Verwirkung nicht durchsetzbar.

Es ist daher zu raten, Unterhaltsansprüche sofort geltend zu machen und ggf.  – sollte gerichtliche Hilfe nicht beansprucht werden – diese Aufforderung zum Unterhalt in regelmäßigen Abständen (nicht mehr als 11 Monate) zu wiederholen.

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BGH: Nachträgliche Begrenzung des Altersunterhaltes (bei Renteneintritt des Unterhaltsberechtigten)

Donnerstag, 7. Juli 2011 10:47

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2011 (AX ZR 157/09) zum Frage Stellung bezogen, ob nachehelicher Unterhalt der wegen ehebedingter Nachteile geschuldet ist, im Fall des Renteneintritts des Unterhaltsberechtigten ausnahmsweise begrenzbar ist.

Dem entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Unterhaltsverpflichtete hatte im Rahmen der Ehescheidung Vorsorgungsanwartschaften auf die Unterhaltsberechtigte übertragen. Diese hatte durch die Rollenverteilung in der Ehe ehebedingte Nachteile erlitten. Nachdem der Unterhaltsverpflichtete der Berechtigten über 20 Jahre Unterhalt [weiter lesen ...]

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Reaktion der Bundesregierung auf das BVerfG-Urteil zur Dreiteilungsmethode

Dienstag, 28. Juni 2011 9:51

Die Bundesregierung hat hinsichtlich der vom BVerfG ausgeurteilten Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode (siehe Website-Besprechung hier) und der sich daraus ergebenen Konsequenzen Stellung genommen  (BT-Drucksache 17/5627).

Zunächst hat die Bundesregierung betont, dass es nach wie vor keine “Lebensstandardgarantie” für unterhaltsberechtigte Ehepartner gebe, obwohl sich der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten [weiter lesen ...]

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Unterhaltsverordnung vereinfacht Vollstreckung von Unterhalt im Ausland

Donnerstag, 23. Juni 2011 15:07

Zum 18. Juni 2011 ist die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen in Kraft getreten.

Die Unterhaltsverordnung erleichert die Vollstreckung von inländischen Unterhaltstiteln im EU-Ausland (mit Ausnahme von Dänemark).

Dies bringt für den Rechtsanwendern große Vorteile mit sich. Einem Unterhaltsgläubiger ist es möglich den ihm zustehenden Unterhalt unter Zuhilfenahme der ausländischen Vollstreckungsorgane (bspw. französischer Gerichtsvollzieher) direkt im Ausland vollstrecken zu lassen, ohne dass der Titel durch den anderen Staat erst zur Zwangsvollstreckung zugelassen wird. Dies spart Geld und vorallem Zeit.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Begleitung in Fällen mit Auslandsbezug ist Ihnen die Kanzlei Kirsch gerne behilflich.

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