Mindestbedarf bei Betreuungsunterhalt
Donnerstag, 18. März 2010 16:42
Das Maß des Betreuungsunterhaltes richtet sich gem. § 1615l BGB nach der nachhaltig gesicherten Rechtsposition des Unterhaltsberechtigten, also nach der Lebensstellung der Mutter. Die Einkünfte des Vaters und die gemeinsamen Lebensverhältnissen spielen für den Unterhaltsbedarf keine Rolle. Nach Urteil des BGH vom 16.12.2009 (XII ZR 50/08) gilt nunmehr für den Betreuungsunterhalt, dass Kindesmütter die kein Einkommen oder Einkommen welches geringer als der Mindestbedarf war vor der Geburt des Kindes erzielten, einen Anspruch auf einen Betrag haben, der nicht unterhalb des Existenzminimums liegen darf. [weiter lesen ...]
Thema: Allgemein, Familienrecht, Pressemitteilungen | Autor: Norbert W. Kirsch

