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BGH: Das Anwendbare Recht bei Abänderung von Unterhaltstiteln die unter Anwendung eines unzutreffenden Unterhaltstatuts entstanden sind

Donnerstag, 26. Januar 2012 13:47

Internationales Familienrecht wird für die heutige Gesellschaft zunehmend bedeutsamer. Annährend 12 Prozent aller Eheschließungen im Jahr 2010 wurden zwischen deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen einer anderen Staatsangehörigkeit geschlossen.

Die Zuständigkeit ausländischer Gerichte und/oder die Anwendung ausländischen Rechts ist bei Familienrechtsfällen mit grenzüberschreitenden Bezug zu prüfen.

In dem hier besprochenen Fall des BGH geht es um die Frage, nach welchem Recht sich das Abänderungsverfahren eines Unterhaltstitels richtet, der aufgrundlage und unter Anwendung eines unzutreffenden Unterhaltsstatuts entstanden ist.

Der Sachverhalt stellte sich in der Entscheidung des BGH (XII ZR 151/09) wie folgt dar:

Die Eheleute, beide türkische Staatsangehörige, wurden nach türkischem Recht geschieden. Das anwendbare Recht über den nachehelichen Unterhalt richtet sich daher (für den Zeitraum ab Juli 2008) nach dem Haageer Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 02.10 1973 (sog. HUÜ – inzwischen für die Europäische Union durch das HUP abgelöst). Danach richtet sich das Recht für den nachehelichen Unterhalt nach dem auf die Ehescheidung angewandte Recht, dies wäre hier also türkisches Recht.

Über den nachehelichen Unterhalt wurde aber [weiter lesen ...]

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BGH: Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern

Donnerstag, 26. Januar 2012 12:11

Der BGH (BGH XII ZR 149/09 – im Volltext hier) hat erneut in einem Urteil Stellung genommen zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Schwiegereltern Zuwendungen die in der Ehe an das Schwiegerkind geflossen sind, zurückfordern können.

Dem Fall lage folgende – typische – Konstellation zugrunde:

Die Schwiegereltern stellten ihrem eigenen Kind und dem Schwiegerkind Geldbeträge zum Erwerb eines Grundstücks [weiter lesen ...]

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BGH: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter

Dienstag, 22. November 2011 12:18

Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 09. November 2011 (XII ZR 136/09) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Scheinvater – der erfolgreich die Vaterschaft angefochten hat – zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses gegenüber dem leiblichen Vater einen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter hat.

Das Problem ist ein Bekanntes: Der bisherige Lebensgefährte und vermeintliche Vater eines gemeinsamen Kindes wird nach Trennung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet (Bspw. aus §1615l Abs. 2 BGB). Nach einer gewissen Zeit bekommt der Unterhaltsverpflichtete Zweifel an seiner Vaterschaft, weil bekannt wird, dass im Empfängniszeitraum auch eine andere Person der Kindesmutter [weiter lesen ...]

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BGH: Obliegenheit zur Vollerwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils

Dienstag, 2. August 2011 16:49

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 15.06.2011 (im Volltext hier) erneut Stellung genommen zur Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils wenn das zu betreuende Kind das 3. Lebensjahr vollendet. Grundsätzlich, so der BGH, ist keine abrupter Wechsel von ganztätiger Betreuung zur Vollerwerbstätigkeit im Rahmen der Erwerbsobliegenheit zwingend, sondern ein gestufter Wechsel hin zur Vollzeittätigkeit möglich. Ein solcher gestufter Wechsel setze aber voraus, dass kind- oder elternbezogene Gründe vorliegen und vorgetragen werden, die einer vollschichtigen Tätigkeit des betreuenden Elternteils entgegenstehen. Nur an solchen individuellen Gründen kann sich der gestufte Übergang im Einzelnen orientieren. [weiter lesen ...]

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Auskunft des Kindesunterhaltsverpflichteten über Einkommen des neuen Ehegatten

Mittwoch, 20. Juli 2011 11:09

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 02.06.2010 (XII ZR 124/08) die Auskunftsrechte unterhaltsberechtigter Kinder gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Elternteil gestärkt.

Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete ist bei eigener Leistungsunfähigkeit (hier: Arbeitslosigkeit und anschließender Geringverdienst) verpflichtet über das Einkommen eines neuen Ehegatten Auskunft zu erteilen. Dabei hat der BGH die Geheimhaltungs-Bedenken des Revisionsgerichtes ausgeräumt. Den grundsätzlichen Vorrang des Interesses des Auskunft Begehrenden vor dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder Drittem, begründet der BGH mit seiner Rechtsprechung zur Auskunft über Steuerbescheide bei Zusammenveranlagung. Hier gilt, dass soweit der Steuerbescheid Angaben enthält, in denen Beträge für Ehemann und Ehefrau zusammengefasst sind, die Auskunft darüber “hinzunehmen” ist, auch wenn sich daraus Erkenntnissse über die Lebensstellung des neuen Ehegatten ableiten lassen.

Der neue Ehegatte muss akzeptieren, so der BGH, dass seine Verhältnisse dem Auskunftsberechtigten bekannt werden, wenn und soweit die Kenntnis der Einkommensverhältnisse des Ehegatten erforderlich ist, weil diese eine Grundlage für die Beurteilung des Unterhaltsanspruches bilden.

Ein Anspruch auf Belege gibt es allerdings nicht – so dass dieses Auskunftrecht “schwächer” ausgestattet ist.

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BGH: Nachträgliche Begrenzung des Altersunterhaltes (bei Renteneintritt des Unterhaltsberechtigten)

Donnerstag, 7. Juli 2011 10:47

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2011 (AX ZR 157/09) zum Frage Stellung bezogen, ob nachehelicher Unterhalt der wegen ehebedingter Nachteile geschuldet ist, im Fall des Renteneintritts des Unterhaltsberechtigten ausnahmsweise begrenzbar ist.

Dem entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Unterhaltsverpflichtete hatte im Rahmen der Ehescheidung Vorsorgungsanwartschaften auf die Unterhaltsberechtigte übertragen. Diese hatte durch die Rollenverteilung in der Ehe ehebedingte Nachteile erlitten. Nachdem der Unterhaltsverpflichtete der Berechtigten über 20 Jahre Unterhalt [weiter lesen ...]

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BGH: Stellung eines widerruflichen Bezugsrechts bei Abtretung des Anspruchs auf die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung

Donnerstag, 11. November 2010 16:21

MIt Urteil vom 27. Oktober 2010 hat der BGH entschieden, dass seine Rechtsprechung, nach der die Sicherungsabtretung der Rechte aus Lebensversicherung nicht zu einem vollständigen Widerruf einer zuvor widerruflich getroffenen Bezugsrechtsbestimmung führen, sondern lediglich zu einem Rücktritt der Bezugsrechtsbestimmung (im Rang) hinter die Sicherungsabtretung, auch bei Sicherung einer fremden Kontokorrentverbindlichkeit, anzuwenden ist.

Werden Leistungen aus Lebensversicherungen – sei es zu Sicherung eigener oder fremder Verbindlichkeiten – abgetreten, so ist darauf zu achten, dass der Anspruch des Bezugsberechtigten (dem Ehegatten, Kind etc.) nicht durch Widerruf erlischt, sondern nur im Rang hinter die Sicherungsabtretung tritt, der die Sicherungssumme übersteigende Betrag an den Bezugsberechtigten fällt.

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Ausgleichspflicht zwischen Ehegatten bei “Elterndarlehen” durch einen Ehegatten

Dienstag, 10. August 2010 11:52

Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten dann stattfindet, wenn eine Ehegatte zur Finanzierung des gemeinsamen Hausbaus bei seinen Eltern ein Darlehen aufgenommen hat.

Der BGH hat zunächst festgestellt, dass die Ehegatten nicht gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB Gesamtschuldner sind, da ein Ehegatte das Darlehen allein aufgenommen hat. Allerdings hat der BGH dem Berufungsgericht [weiter lesen ...]

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Neue BGH Rechtsprechung zur Rückforderungen schwiegerelterlicher Zuwendungen

Donnerstag, 4. Februar 2010 18:39

Der BGH (BGH, XII ZR 189/09, Urteil vom 03.02.2010) hat in seiner „Schwiegereltern“- Rechtsprechung eine Wende vollzogen. Soweit bisher beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Rückforderung von Zuwendungen durch die Schwiegereltern an das Schwiegerkind von der Unbilligkeit des Zugewinnausgleiches abhängig war, wird nunmehr eine „Koppelung“ dieser Ausgleichsansprüche nicht mehr vorgenommen. Die Rückabwicklung der Schenkung hat grundsätzlich unabhängig von güterrechtlichen Erwägungen zu erfolgen, so der BGH.

Als Folge dieser Rechtsprechung sind die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Rückabwicklung von Zuwendungen durch die Schwiegereltern an ein Schwiegerkind gestiegen. Dies kann auch Vorteile hinsichtlich der zeitlichen Geltendmachung solcher Ansprüche zur Folge haben. Es muss nun nicht in jedem Fall von den Schwiegereltern der Zugewinnausgleich abgewartet werden, sondern es kann bei Wegfall der Geschäftsgrundlage, dem Scheitern der Ehe, also auch schon ein Jahr nach Trennung der Parteien, eine Klage auf Rückforderung des Geleisteten erhoben werden (im Fall der Zweckverfehlung nach § 812 BGB) oder Anpassung des Vertrages verlangt werden (im Fall des Wefalls der Geschäftsgrundlage § 313 BGB).

Eine weitere positive Konsequenz der geänderten Rechtsprechung ist die Loslösung eines Ausgleichsanspruches von der Billigkeit bzw. Unbilligkeit des Zugewinnausgleichs. Diese Bestimmung war in der Vergangenheit stets ein Unsicherheitsfaktor, der vom Rechtsanwender vorab kaum bestimmt werden konnte. 

Im Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB wird eine Billigkeitsprüfung aber im Rahmen der Zumutbarkeit notwendig. Zu klären ist also, ob der durch die Schenkung geschaffene Zustand den Schwiegereltern zumutbar ist oder nicht. Hier ist je nach Konstellation zu entscheiden. In diesem Zusammenhang spielt insbesondere der Umstand eine Rolle, ob das eigene Kind noch von der Schenkung profitiert (es wohnt bspw. noch im Haus) oder nicht.

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Neue BGH Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Montag, 30. März 2009 13:45

Der BGH hat in seiner Leitsatzentscheidung vom 09.07.2008 folgendes entschieden: Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.
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