Beitrags-Archiv für die Kategorie 'Familienrecht'

BGH: Berücksichtigung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich

Freitag, 29. Juli 2011 14:16

Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und wie eine Praxis eines freiberuflichen Steuerberaters im Zugewinn zu berücksichtigen ist.

Nach Ansicht des BGH im vorliegender Entscheidung (XII ZR 185/08) hat der BGH festgehalten, dass im Zugewinnausgleich auch grundsätzlich der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis maßgeblich für Anfangs- oder Endvermögen sein kann und zu berücksichtigungsfähig ist. Nach welcher Methode der Vermögenswert zu bestimmen ist, sieht das Gesetz nichts vor.

Der BGH hat zur Bewertung der Praxis das Ertragswertverfahren als zulässig erachtet, da dieses Verfahren von der entsprechenden Steuerberatungskammer als das für die Bestimmung des Unternehmenswertes gängige Wertermittlungsverfahren benannt wird.

Vom Goodwill ist nach Ansicht des BGH der Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. Dabei spielen Erfahrung, Unternehmensverantwortung auf der einen Seite eine entscheidende Rolle, zu berücksichtigen sind aber auch Kosten für soziale Absicherung.

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Auskunft des Kindesunterhaltsverpflichteten über Einkommen des neuen Ehegatten

Mittwoch, 20. Juli 2011 11:09

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 02.06.2010 (XII ZR 124/08) die Auskunftsrechte unterhaltsberechtigter Kinder gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Elternteil gestärkt.

Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete ist bei eigener Leistungsunfähigkeit (hier: Arbeitslosigkeit und anschließender Geringverdienst) verpflichtet über das Einkommen eines neuen Ehegatten Auskunft zu erteilen. Dabei hat der BGH die Geheimhaltungs-Bedenken des Revisionsgerichtes ausgeräumt. Den grundsätzlichen Vorrang des Interesses des Auskunft Begehrenden vor dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder Drittem, begründet der BGH mit seiner Rechtsprechung zur Auskunft über Steuerbescheide bei Zusammenveranlagung. Hier gilt, dass soweit der Steuerbescheid Angaben enthält, in denen Beträge für Ehemann und Ehefrau zusammengefasst sind, die Auskunft darüber “hinzunehmen” ist, auch wenn sich daraus Erkenntnissse über die Lebensstellung des neuen Ehegatten ableiten lassen.

Der neue Ehegatte muss akzeptieren, so der BGH, dass seine Verhältnisse dem Auskunftsberechtigten bekannt werden, wenn und soweit die Kenntnis der Einkommensverhältnisse des Ehegatten erforderlich ist, weil diese eine Grundlage für die Beurteilung des Unterhaltsanspruches bilden.

Ein Anspruch auf Belege gibt es allerdings nicht – so dass dieses Auskunftrecht “schwächer” ausgestattet ist.

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Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs bei ausländischen Anrechten

Donnerstag, 7. Juli 2011 12:00

In der heutigen Gesellschaft werden zunehmend binationale Ehen geschlossen. Dies hat bei der Scheidung zur Folge, dass ggf. nicht nur inländische Versorgungsanwartschaften, sondern auch ausländische Versorgungsanwartschaften auszugleichen sind. Zum Teil kann ein Ausgleich einer ausländischen Anwartschaft im Versorgungsausgleich wegen der verschiedenen Systeme und Anwartschaftsmodelle nicht stattfinden. So sind amerikanische Anwartschaften (Social Security) im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigungsfähig und bleiben einem schuldrechtlichen Ausgleich vorbehalten. Zum Teil besteht sogar die Schwierigkeit ausländische Anwartschaften – aufgrund der Systemunterschiede – bestimmen zu können.

In diesen Fällen ist es ratsam eine Aufhebung des Versorgungsausgleichs wegen der Anwendbarkeit von § 19 Abs. 3 VersAusglG zu beantragen. Die Unbilligkeit eines Ausgleiches liegt darin begründet, dass der eine Ehepartner ggf. zur Übertragung im Wege des Versorgungsausgleichs verpflichtet ist, während er selbst auf einen – unsicheren -schuldrechtlichen Ausgleich verwiesen wird.

So ist bei US-amerikanischen Anwartschaften der Ausgleichsanspruch (Geschiedenrente) von der Ehedauer (länger als 10 Jahre) und von einer möglichen Wiederverheiratung (dann entfällt der Anspruch!) abhängig, so dass im Zeitpunkt des Versorgungsausgleiches nach deutschem Recht gar nicht absehbar ist, ob ein Anspruch besteht. Dies stellt eine unzumutbare Belastung desjenigen Ehegatten dar, der zum Ausgleich inländischer Versorgungen verpflichtet ist.

Bei ausländischen Versorgungen ist daher frühzeitige auf Auskunft vom Versorgungsträger hinzuwirken ob eine Berücksichtigung im Versorgungsausgleich möglich ist und von welchen Voraussetzungen der Ausgleichsanspruch nach ausländischem Recht besteht.

Die Kanzlei Kirsch ist Ihnen bei der Klärung dieser Rechtsfragen gerne behilflich.

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Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

Donnerstag, 7. Juli 2011 11:13

Das OLG Brandenburg hat mit Entscheidung vom 12.01.2011 (Az 9 WF383/09) erneut dargelegt, dass die Grundsätze der Verwirkung auch auf Unterhaltsansprüche anwendbar sind. Wird der Unterhaltsanspruch über längere Zeit nicht geltend gemacht (vorliegend 16 Monate) und wird so der Eindruck bei Unterhaltsverpflichteten erweckt, er müsse mit der Geltendmachung nicht mehr rechnen, so sind die grundsätzliche bestehenden Ansprüche auf Unterhalt wegen Verwirkung nicht durchsetzbar.

Es ist daher zu raten, Unterhaltsansprüche sofort geltend zu machen und ggf.  – sollte gerichtliche Hilfe nicht beansprucht werden – diese Aufforderung zum Unterhalt in regelmäßigen Abständen (nicht mehr als 11 Monate) zu wiederholen.

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BGH: Nachträgliche Begrenzung des Altersunterhaltes (bei Renteneintritt des Unterhaltsberechtigten)

Donnerstag, 7. Juli 2011 10:47

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2011 (AX ZR 157/09) zum Frage Stellung bezogen, ob nachehelicher Unterhalt der wegen ehebedingter Nachteile geschuldet ist, im Fall des Renteneintritts des Unterhaltsberechtigten ausnahmsweise begrenzbar ist.

Dem entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Unterhaltsverpflichtete hatte im Rahmen der Ehescheidung Vorsorgungsanwartschaften auf die Unterhaltsberechtigte übertragen. Diese hatte durch die Rollenverteilung in der Ehe ehebedingte Nachteile erlitten. Nachdem der Unterhaltsverpflichtete der Berechtigten über 20 Jahre Unterhalt [weiter lesen ...]

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Reaktion der Bundesregierung auf das BVerfG-Urteil zur Dreiteilungsmethode

Dienstag, 28. Juni 2011 9:51

Die Bundesregierung hat hinsichtlich der vom BVerfG ausgeurteilten Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode (siehe Website-Besprechung hier) und der sich daraus ergebenen Konsequenzen Stellung genommen  (BT-Drucksache 17/5627).

Zunächst hat die Bundesregierung betont, dass es nach wie vor keine “Lebensstandardgarantie” für unterhaltsberechtigte Ehepartner gebe, obwohl sich der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten [weiter lesen ...]

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Unterhaltsverordnung vereinfacht Vollstreckung von Unterhalt im Ausland

Donnerstag, 23. Juni 2011 15:07

Zum 18. Juni 2011 ist die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen in Kraft getreten.

Die Unterhaltsverordnung erleichert die Vollstreckung von inländischen Unterhaltstiteln im EU-Ausland (mit Ausnahme von Dänemark).

Dies bringt für den Rechtsanwendern große Vorteile mit sich. Einem Unterhaltsgläubiger ist es möglich den ihm zustehenden Unterhalt unter Zuhilfenahme der ausländischen Vollstreckungsorgane (bspw. französischer Gerichtsvollzieher) direkt im Ausland vollstrecken zu lassen, ohne dass der Titel durch den anderen Staat erst zur Zwangsvollstreckung zugelassen wird. Dies spart Geld und vorallem Zeit.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Begleitung in Fällen mit Auslandsbezug ist Ihnen die Kanzlei Kirsch gerne behilflich.

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Besitzrechte bei Nutzungsüberlassung (bei Alleineigentum des anderen Ehegatten)

Dienstag, 14. Juni 2011 11:20

Das OLG Celle hat in einer aktuellen Entscheidung (Entscheidung vom 02.05.2011, 10 WF 133/11) Stellung genommen zu der Frage, welche Besitzrechte einem Ehegatten zustehen, dem vom anderen Ehegatten- hier nach Wohnungzuweisung – das in dessen Alleineigentum stehende Haus zur Nutzung überlassen worden ist. Fraglich ist, ob dem im Haus verbleibenden – Nichteigentümer – die Besitz- und Schutzrechte aus einem Mietverhältnis zustehen und dieser im Rahmen dieser “veräußerungsbeständigen” Position sich gegen eventuelle Räumungen schützen kann.  [weiter lesen ...]

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BVerfG erklärt Rechtsprechung zu den “wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen” für verfassungswidrig

Montag, 21. Februar 2011 16:14

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25.01.2011 (Entscheidung im Volltext hier) entschieden, dass die entwickelte Rechtsprechung zu den “wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen” zur Auslegung von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstattsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt. Im Rahmen der “wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse” kam im Dreipersonenverhältnis die sogenannte “Drittellösung”, eine Dreiteilung der Bedarfsgrundlagen zur Ermittlung des Einzelbedarfs, zur Anwendung.

Ein solches Dreipersonenverhältnis im Sinne der o.g. Rechtsprechung liegt insbesondere dann vor [weiter lesen ...]

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Die neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011

Donnerstag, 2. Dezember 2010 16:47

Die neue Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2011, wurde nunmehr veröffentlicht.

Einsehen kann man die Tabelle hier.

Die Änderungen finden vorallem bei den Eigenbedarfs und Selbstbehaltsbeträgen statt (entsprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten).

Der notwendige Eigenbedarf gegenüber minderjährigen Kinder oder unverheirateten volljährigen Kindern bis zum 21. Lebenjahr, die sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und bei den Eltern oder einem Elternteil leben,  wurde für erwerbstätige Unterhaltspflichtige von 900 EUR auf 950 EUR angehoben. Der angemessene Selbstbehalt  wurde von 1.100 EUR auf 1.150 EUR angehoben. Der monatliche Gesamtbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wird von 640 EUR monatlich auf 670 EUR monatlich angehoben.

Eine Überprüfung der Unterhalts kann daher ab 01.01.2011 notwendig sein.

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