Beitrags-Archiv für die Kategorie 'Allgemein'

BGH: Das Anwendbare Recht bei Abänderung von Unterhaltstiteln die unter Anwendung eines unzutreffenden Unterhaltstatuts entstanden sind

Donnerstag, 26. Januar 2012 13:47

Internationales Familienrecht wird für die heutige Gesellschaft zunehmend bedeutsamer. Annährend 12 Prozent aller Eheschließungen im Jahr 2010 wurden zwischen deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen einer anderen Staatsangehörigkeit geschlossen.

Die Zuständigkeit ausländischer Gerichte und/oder die Anwendung ausländischen Rechts ist bei Familienrechtsfällen mit grenzüberschreitenden Bezug zu prüfen.

In dem hier besprochenen Fall des BGH geht es um die Frage, nach welchem Recht sich das Abänderungsverfahren eines Unterhaltstitels richtet, der aufgrundlage und unter Anwendung eines unzutreffenden Unterhaltsstatuts entstanden ist.

Der Sachverhalt stellte sich in der Entscheidung des BGH (XII ZR 151/09) wie folgt dar:

Die Eheleute, beide türkische Staatsangehörige, wurden nach türkischem Recht geschieden. Das anwendbare Recht über den nachehelichen Unterhalt richtet sich daher (für den Zeitraum ab Juli 2008) nach dem Haageer Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 02.10 1973 (sog. HUÜ – inzwischen für die Europäische Union durch das HUP abgelöst). Danach richtet sich das Recht für den nachehelichen Unterhalt nach dem auf die Ehescheidung angewandte Recht, dies wäre hier also türkisches Recht.

Über den nachehelichen Unterhalt wurde aber [weiter lesen ...]

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Eintritt von Rechtsanwalt Andreas T. Hanke in die Kanzlei

Dienstag, 22. November 2011 12:31

Die Anwalts- und Notariatskanzlei Norbert W. Kirsch darf bekanntgeben, dass zu Anfang Oktober 2011 Herr Rechtsanwalt Andreas T. Hanke in die Kanzlei eingetreten ist.

Herr Rechtsanwalt Hanke ist seit Anfang 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Anwalts- und Notariatskanzlei Norbert W. Kirsch gewesen und hat sich in dieser Zeit intensiv mit Fragen des Familien- und Erbrechts beschäftigt. Im Jahr 2009 hat Herr Rechtsanwalt Hanke erfolgreich den Fachanwaltskurs für Familienrecht abgeschlossen. Im Jahr 2012 wird Herr Rechtsanwalt Andreas Hanke den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht abschließen.

Herr Rechtsanwalt Hanke arbeitet mit einem Schwerpunkt in den Gebieten des Familienrechts (Unterhaltsrecht, Güterrecht, Sorge- und Umgangsrecht etc.). Besondere Kenntnisse hat Herr RA Hanke auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts bei Forschungsaufenthalten in den USA und im Rahmen der Anfertigung einer Dissertation zum int. Kindschaftsrecht erworben. Außerdem bearbeitet Herr RA Hanke die Gebiete des Gesellschaftsrechtes (Schwerpunkt in Studium und Referendariat) und des Verkehrsrechts. 

Herr Rechtsanwalt Hanke wird im Jahr 2012 ein Seminar zum internationalen Familienrecht in Zusammenarbeit mit der DANSEF e.V. durchführen. Näheres erfahren Sie unter unserer Rubrik “Seminare und Fortbildungen“.

Herr RA Hanke nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen im Familienrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht teil.

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Erste BGH Entscheidung im Familienrecht unter Anwendung des KSÜ

Dienstag, 6. September 2011 14:39

Der BGH hat mit Urteil vom 16.03.2011 (XII ZB 407/10 – Volltext hier) zum ersten Mal Anwendung von dem in Deutschland am 01.01.2011 in Kraft getretenden Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit bezüglich der elterlichen Verantwortung und Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) gemacht.

Das KSÜ ersetzt im Verhältnis seiner Vertragstaaten das sog. “Minderjährigen Schutz Abkommen” (Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über [weiter lesen ...]

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Unterhaltsverordnung vereinfacht Vollstreckung von Unterhalt im Ausland

Donnerstag, 23. Juni 2011 15:07

Zum 18. Juni 2011 ist die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen in Kraft getreten.

Die Unterhaltsverordnung erleichert die Vollstreckung von inländischen Unterhaltstiteln im EU-Ausland (mit Ausnahme von Dänemark).

Dies bringt für den Rechtsanwendern große Vorteile mit sich. Einem Unterhaltsgläubiger ist es möglich den ihm zustehenden Unterhalt unter Zuhilfenahme der ausländischen Vollstreckungsorgane (bspw. französischer Gerichtsvollzieher) direkt im Ausland vollstrecken zu lassen, ohne dass der Titel durch den anderen Staat erst zur Zwangsvollstreckung zugelassen wird. Dies spart Geld und vorallem Zeit.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Begleitung in Fällen mit Auslandsbezug ist Ihnen die Kanzlei Kirsch gerne behilflich.

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Mindestbedarf bei Betreuungsunterhalt

Donnerstag, 18. März 2010 16:42

Das Maß des Betreuungsunterhaltes richtet sich  gem. § 1615l BGB nach der nachhaltig gesicherten Rechtsposition des Unterhaltsberechtigten, also nach der Lebensstellung der Mutter. Die Einkünfte des Vaters und die gemeinsamen Lebensverhältnissen spielen für den Unterhaltsbedarf keine Rolle. Nach Urteil des BGH vom 16.12.2009 (XII ZR 50/08) gilt nunmehr für den Betreuungsunterhalt, dass Kindesmütter die kein Einkommen oder Einkommen welches geringer als der Mindestbedarf war vor der Geburt des Kindes erzielten, einen Anspruch auf einen Betrag haben, der nicht unterhalb des Existenzminimums liegen darf.  [weiter lesen ...]

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Erbschaftsplanungen in Verbindung mit Hartz IV-Leistungsbezieher II

Freitag, 5. März 2010 13:53

Für zukünftige Hartz-IV-Empfänger kann es sich unter Umständen lohnen – vgl. auch den vorstehenden Artikel auf unserer Internetseite vom 05. Januar 2010 – vor der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II, noch ein Einfamilienhaus von den Eltern an das Kind z.B. zu übertragen, wenn das Kind zukünftig Hartz-IV-Bezieher wird und wegen des Alters der Eltern die Gefahr besteht, dass das Haus ohnehin zu späterem Zeitpunkt geerbt würde.

Grund ist die unterschiedliche Behandlung des zufließenden und des ab Hartz-IV Bezug bereits bestehenden, vorhandenen Vermögens. Das bestehende Vermögen wird günstiger behandelt als ein Vermögenszufluß durch Erbschaft während des Hartz-IV Bezuges.
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Erbschaftsplanungen in Verbindung mit Hartz IV-Leistungsbezieher

Dienstag, 5. Januar 2010 19:33

Das nachfolgend dargestellte Urteil des Sozialgerichts Dormund vom 13.10.2009 belegt eindringlich, wie wichtig ein gute Erbschaftsplanung ist, wenn sich Hartz-IV-Bezieher in der Familie befinden:

Das Sozialgericht Dortmund (S 29 AS 309/09 ER) hat festgestellt, dass auch in dem Fall, dass ein Erblasser zu Gunsten eines „Hartz-IV“ Leistungsbeziehers derart verfügt, dass die Erbschaft nur insoweit ausgezahlt wird, als bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen weiterhin bezogen werden können, die Grundsicherungsbehörde gleichwohl ihre Leistungen einstellen kann.

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Qualität durch Fortbildung

Mittwoch, 1. April 2009 14:04

Qualität durch Fortbildung ist das Motto einer Kampagne der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), mit der ein Qualitätskennzeichen verliehen wird, wenn der Erwerber der BRAK eine bestimmte Anzahl von Fortbildungsmaßnahmen in bestimmten, vorgegebenen Bereichen nachweist.

Der Bewerber ist dann berechtigt, das Signet “Qualität durch Fortbildung” , verbunden mit einem “Q”, zu verwenden. Der Zeitraum der Verwendung ist begrenzt auf drei Jahre.

RA Kirsch ist berechtigt, das Signet bis Mai 2010 zu verwenden.

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Reinickendorf als Standort

Mittwoch, 1. April 2009 14:01

Die Kanzlei liegt bereits seit über 10 Jahren (1995) im Bezirk Reinickendorf und ist weitgehend spezialisiert ausgerichtet auf die Bearbeitung von Erbrechts- und Familienrechtsfällen in vielen Variationen und mit den ggf. anfallenden Nebengebieten.
D.h. auch Grundstücks- und Immobilienrechtsfragen gehören dazu, Vermögensauseinandersetzung, aber auch Aufteilung von Kreditverbindlichkeiten.

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