Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Fragen werden von uns einerseits im Bereich der Unternehmens- und Existenzgründung durch die Entwicklung von Gesellschaftsverträgen, z.Bsp. zur GmbH, zur OHG (offene Handelsgesellschaft), Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Private Limited Company (Zweigstellenanmeldung der “Ltd.”) oder für Gesellschaften bürgerlichen Rechts im Rahmen einer Unternehmensgründung entwickelt und beantwortet.

Bei der Gründung, Fortführung oder Übernahme eines Unternehmens stellt sich die Frage der effektiven Rechtsform. Die Rechtsform bestimmt u.a. die Haftung aber auch die Möglichkeiten im Geschäftsverkehr. Jeder (Neu)-Unternehmer steht daher bei Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit vor der Frage der richtigen Rechtsformwahl. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der in Deutschland und Europa bestehenden Rechtsformen (Bsp: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH; Offene Handelsgesellschaft, OHG; Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR; Partnerschaftsgesellschaft; Aktiengesellschaft, AG; Kommanditgesellschaft, KG; Limited, Ltd.; Unternehmergesellschaft, UG etc.).

Wir sind daneben auch ihr Ansprechpartner im Rahmen von Einzelperson-Unternehmen wie dem Kaufmann oder der Ein-Mann GmbH.

Die Veränderungen auch die Umgestaltung von Gesellschaften erfordert zum Teil die Mitwirkung des Notars, beispielsweise bei Handelsregisteranmeldungen.

In der Unternehmensnachfolge, sei es durch Übertragung von Unternehmen, Unternehmensteilen, Kommanditanteilen oder sonstigen Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen, kommt es ebenfalls zur Umgestaltung und Veränderung von Gesellschaften.

Die Unternehmensnachfolge beinhaltet die Notwendigkeit, erbrechtliche und gesellschaftsvertragliche Klauseln in Einklang zu bringen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Die Nachfolge kann als Kauf oder Schenkung gestaltet werden, der Übergeber kann sich den Widerruf der Übertragung oder die Beteiligung an zukünftigen Beträgen vorbehalten.

Bei komplizierteren gesellschaftsrechtlichen Fragen empfiehlt es sich, mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Unternehmens zusammen zu arbeiten.