Verkehrsrecht
Wir sind ihr Ansprechpartner in Fragen rund um das Verkehrsrecht.
Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Haftungsrecht, also der Festellung und Geltendmachung von Schadensersatz auch das Vertragsrecht (Fahrzeugkauf, Leasing, div. Versicherungen) als auch das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Berührungspunkte hat das Vekehrsrecht in Fällen des Fahrerlaubnisrechts auch mit Verwaltungsrecht (Verkehrsverwaltungsrecht).
Im Rahmen des Haftungsrechts sind neben die einzelnen Schadenspositionen zu ermitteln und der Erstkontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers und des Geschädigten herzustellen. Zur Beurteilung der entstandenen Schäden sind Gutachter (KFZ-Sachverständiger bei Sachschäden, bei Personenschäden ein entsprechender Unfallgutachter) zu beauftragen und die Gutachten dann auszuwerten. Wir vertreten bei der Schadensregelurierung und Abwicklung mit den Versicherern sowie bei allen zur Feststellung des Schaden notwendigen Verfahren und Schritten.
Im Verkehrsrecht sind verschiedene Schadenspositionen denkbar, dazu zählen bei den Personenschäden das Schmerzensgeld, der Haushaltsführungsschaden, der Erwerbsminderungs- oder ausfallschaden und Unterhaltsschäden. Bei den Sachschäden sind der Reperaturschaden, Neuersatz, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Abschlepp- und Bergungskosten aber auch ggf. die Rechtsanwaltsgebühren (die Kosten für die Rechtsverfolgung) zu berücksichtigen.
Daneben helfen wir Ihnen gerne bei der Vertretung und Beratung in Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Verkehrsstrafrechts.

