BGH: Obliegenheit zur Vollerwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils

Dienstag, 2. August 2011 16:49 | Thema: Familienrecht, Pressemitteilungen

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 15.06.2011 (im Volltext hier) erneut Stellung genommen zur Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils wenn das zu betreuende Kind das 3. Lebensjahr vollendet. Grundsätzlich, so der BGH, ist keine abrupter Wechsel von ganztätiger Betreuung zur Vollerwerbstätigkeit im Rahmen der Erwerbsobliegenheit zwingend, sondern ein gestufter Wechsel hin zur Vollzeittätigkeit möglich. Ein solcher gestufter Wechsel setze aber voraus, dass kind- oder elternbezogene Gründe vorliegen und vorgetragen werden, die einer vollschichtigen Tätigkeit des betreuenden Elternteils entgegenstehen. Nur an solchen individuellen Gründen kann sich der gestufte Übergang im Einzelnen orientieren. weiter lesen

BGH: Berücksichtigung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich

Freitag, 29. Juli 2011 14:16 | Thema: Familienrecht, Pressemitteilungen, Zivilrecht

Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und wie eine Praxis eines freiberuflichen Steuerberaters im Zugewinn zu berücksichtigen ist.

Nach Ansicht des BGH im vorliegender Entscheidung (XII ZR 185/08) hat der BGH festgehalten, dass im Zugewinnausgleich auch grundsätzlich der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis maßgeblich für Anfangs- oder Endvermögen sein kann und zu berücksichtigungsfähig ist. Nach welcher Methode der Vermögenswert zu bestimmen ist, sieht das Gesetz nichts vor.

Der BGH hat zur Bewertung der Praxis das Ertragswertverfahren als zulässig erachtet, da dieses Verfahren von der entsprechenden Steuerberatungskammer als das für die Bestimmung des Unternehmenswertes gängige Wertermittlungsverfahren benannt wird.

Vom Goodwill ist nach Ansicht des BGH der Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. Dabei spielen Erfahrung, Unternehmensverantwortung auf der einen Seite eine entscheidende Rolle, zu berücksichtigen sind aber auch Kosten für soziale Absicherung.

Rücktritt vom Erbvertrag wegen Unterlassens vereinbarter Pflegeleistungen

Mittwoch, 20. Juli 2011 11:38 | Thema: Erbrecht, Pressemitteilungen

Ist eine Erbvertrag mit einem Vertrag über Pflegeleistungen verbunden und werden diese nicht erfüllt, so kann der Erblasser nach § 2295 BGB vom Erbvertrag zurücktreten, wenn der Erbvertrag mit Rücksicht auf den Vertrag über Pflegeleistungen (wiederkehrenden Leistungen) geschlossen wurde.

Grundsätzlich ist eine Rücktritt nach § 323 BGB beim Erbvertrag nicht möglich, da diese Vorschriften nur auf gegenseitige Veträge Anwendung finden.

Bei einer Verbindung von Erbvertrag und Vertrag über Pflegeleistungen (hier mit der zusätzlichen Verpflichtung des Erblassers das Hausgrundstück zu Lebzeiten nicht zu veräußern oder zu belasten) liegt aber Gegenseitigkeitsverhältnis vor, so dass die Vorschriften über den Rücktritt nach § 323 BGB Anwendung finden.

Bei Verbindung von Verträgen unter Lebenden mit Erbverträgen müssen sich beide Parteien im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass eine Lösung vom Erbvertrag bei Nicht- oder Schlechterfüllung (Mangelhafte Leistung) möglich sein kann.

Auskunft des Kindesunterhaltsverpflichteten über Einkommen des neuen Ehegatten

Mittwoch, 20. Juli 2011 11:09 | Thema: Familienrecht, Pressemitteilungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 02.06.2010 (XII ZR 124/08) die Auskunftsrechte unterhaltsberechtigter Kinder gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Elternteil gestärkt.

Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete ist bei eigener Leistungsunfähigkeit (hier: Arbeitslosigkeit und anschließender Geringverdienst) verpflichtet über das Einkommen eines neuen Ehegatten Auskunft zu erteilen. Dabei hat der BGH die Geheimhaltungs-Bedenken des Revisionsgerichtes ausgeräumt. Den grundsätzlichen Vorrang des Interesses des Auskunft Begehrenden vor dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder Drittem, begründet der BGH mit seiner Rechtsprechung zur Auskunft über Steuerbescheide bei Zusammenveranlagung. Hier gilt, dass soweit der Steuerbescheid Angaben enthält, in denen Beträge für Ehemann und Ehefrau zusammengefasst sind, die Auskunft darüber “hinzunehmen” ist, auch wenn sich daraus Erkenntnissse über die Lebensstellung des neuen Ehegatten ableiten lassen.

Der neue Ehegatte muss akzeptieren, so der BGH, dass seine Verhältnisse dem Auskunftsberechtigten bekannt werden, wenn und soweit die Kenntnis der Einkommensverhältnisse des Ehegatten erforderlich ist, weil diese eine Grundlage für die Beurteilung des Unterhaltsanspruches bilden.

Ein Anspruch auf Belege gibt es allerdings nicht – so dass dieses Auskunftrecht “schwächer” ausgestattet ist.

BFH: Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Donnerstag, 14. Juli 2011 10:13 | Thema: Pressemitteilungen, Zivilrecht

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10, seine bisherige Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten vom zu versteuernden Einkommen geändert. Bisher waren Zivilprozesskosten nach der Rechtsprechung nur dann nach § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastungen vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen, wenn die Rechtsstreite existenzielle Bedeutung für den Steuerpflichtigen hatten bzw. Zahlungsverpflichtung- und Anspruch zwangsläufig entstanden waren. Dies war nach Rechtsprechung des BFH in der Regel bei Zivilprozesses nicht der Fall, da hier die Entscheidung der Partei obliegt, ob sie sich zur weiter lesen

Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs bei ausländischen Anrechten

Donnerstag, 7. Juli 2011 12:00 | Thema: Familienrecht, Internationales Recht, Pressemitteilungen

In der heutigen Gesellschaft werden zunehmend binationale Ehen geschlossen. Dies hat bei der Scheidung zur Folge, dass ggf. nicht nur inländische Versorgungsanwartschaften, sondern auch ausländische Versorgungsanwartschaften auszugleichen sind. Zum Teil kann ein Ausgleich einer ausländischen Anwartschaft im Versorgungsausgleich wegen der verschiedenen Systeme und Anwartschaftsmodelle nicht stattfinden. So sind amerikanische Anwartschaften (Social Security) im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigungsfähig und bleiben einem schuldrechtlichen Ausgleich vorbehalten. Zum Teil besteht sogar die Schwierigkeit ausländische Anwartschaften – aufgrund der Systemunterschiede – bestimmen zu können.

In diesen Fällen ist es ratsam eine Aufhebung des Versorgungsausgleichs wegen der Anwendbarkeit von § 19 Abs. 3 VersAusglG zu beantragen. Die Unbilligkeit eines Ausgleiches liegt darin begründet, dass der eine Ehepartner ggf. zur Übertragung im Wege des Versorgungsausgleichs verpflichtet ist, während er selbst auf einen – unsicheren -schuldrechtlichen Ausgleich verwiesen wird.

So ist bei US-amerikanischen Anwartschaften der Ausgleichsanspruch (Geschiedenrente) von der Ehedauer (länger als 10 Jahre) und von einer möglichen Wiederverheiratung (dann entfällt der Anspruch!) abhängig, so dass im Zeitpunkt des Versorgungsausgleiches nach deutschem Recht gar nicht absehbar ist, ob ein Anspruch besteht. Dies stellt eine unzumutbare Belastung desjenigen Ehegatten dar, der zum Ausgleich inländischer Versorgungen verpflichtet ist.

Bei ausländischen Versorgungen ist daher frühzeitige auf Auskunft vom Versorgungsträger hinzuwirken ob eine Berücksichtigung im Versorgungsausgleich möglich ist und von welchen Voraussetzungen der Ausgleichsanspruch nach ausländischem Recht besteht.

Die Kanzlei Kirsch ist Ihnen bei der Klärung dieser Rechtsfragen gerne behilflich.

Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

Donnerstag, 7. Juli 2011 11:13 | Thema: Familienrecht, Pressemitteilungen

Das OLG Brandenburg hat mit Entscheidung vom 12.01.2011 (Az 9 WF383/09) erneut dargelegt, dass die Grundsätze der Verwirkung auch auf Unterhaltsansprüche anwendbar sind. Wird der Unterhaltsanspruch über längere Zeit nicht geltend gemacht (vorliegend 16 Monate) und wird so der Eindruck bei Unterhaltsverpflichteten erweckt, er müsse mit der Geltendmachung nicht mehr rechnen, so sind die grundsätzliche bestehenden Ansprüche auf Unterhalt wegen Verwirkung nicht durchsetzbar.

Es ist daher zu raten, Unterhaltsansprüche sofort geltend zu machen und ggf.  – sollte gerichtliche Hilfe nicht beansprucht werden – diese Aufforderung zum Unterhalt in regelmäßigen Abständen (nicht mehr als 11 Monate) zu wiederholen.

BGH: Nachträgliche Begrenzung des Altersunterhaltes (bei Renteneintritt des Unterhaltsberechtigten)

Donnerstag, 7. Juli 2011 10:47 | Thema: Familienrecht, Pressemitteilungen

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2011 (AX ZR 157/09) zum Frage Stellung bezogen, ob nachehelicher Unterhalt der wegen ehebedingter Nachteile geschuldet ist, im Fall des Renteneintritts des Unterhaltsberechtigten ausnahmsweise begrenzbar ist.

Dem entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Unterhaltsverpflichtete hatte im Rahmen der Ehescheidung Vorsorgungsanwartschaften auf die Unterhaltsberechtigte übertragen. Diese hatte durch die Rollenverteilung in der Ehe ehebedingte Nachteile erlitten. Nachdem der Unterhaltsverpflichtete der Berechtigten über 20 Jahre Unterhalt weiter lesen

Reaktion der Bundesregierung auf das BVerfG-Urteil zur Dreiteilungsmethode

Dienstag, 28. Juni 2011 9:51 | Thema: Familienrecht, Pressemitteilungen

Die Bundesregierung hat hinsichtlich der vom BVerfG ausgeurteilten Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode (siehe Website-Besprechung hier) und der sich daraus ergebenen Konsequenzen Stellung genommen  (BT-Drucksache 17/5627).

Zunächst hat die Bundesregierung betont, dass es nach wie vor keine “Lebensstandardgarantie” für unterhaltsberechtigte Ehepartner gebe, obwohl sich der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten weiter lesen

Unterhaltsverordnung vereinfacht Vollstreckung von Unterhalt im Ausland

Donnerstag, 23. Juni 2011 15:07 | Thema: Allgemein, Familienrecht, Internationales Recht, Pressemitteilungen

Zum 18. Juni 2011 ist die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen in Kraft getreten.

Die Unterhaltsverordnung erleichert die Vollstreckung von inländischen Unterhaltstiteln im EU-Ausland (mit Ausnahme von Dänemark).

Dies bringt für den Rechtsanwendern große Vorteile mit sich. Einem Unterhaltsgläubiger ist es möglich den ihm zustehenden Unterhalt unter Zuhilfenahme der ausländischen Vollstreckungsorgane (bspw. französischer Gerichtsvollzieher) direkt im Ausland vollstrecken zu lassen, ohne dass der Titel durch den anderen Staat erst zur Zwangsvollstreckung zugelassen wird. Dies spart Geld und vorallem Zeit.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Begleitung in Fällen mit Auslandsbezug ist Ihnen die Kanzlei Kirsch gerne behilflich.