Reaktion der Bundesregierung auf das BVerfG-Urteil zur Dreiteilungsmethode
Dienstag, 28. Juni 2011 9:51
Die Bundesregierung hat hinsichtlich der vom BVerfG ausgeurteilten Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode (siehe Website-Besprechung hier) und der sich daraus ergebenen Konsequenzen Stellung genommen (BT-Drucksache 17/5627).
Zunächst hat die Bundesregierung betont, dass es nach wie vor keine “Lebensstandardgarantie” für unterhaltsberechtigte Ehepartner gebe, obwohl sich der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten [weiter lesen ...]
Thema: Familienrecht, Pressemitteilungen | Autor: Norbert W. Kirsch

