Fallstudie IPR – Erbschein mit Auslandsberührung
Donnerstag, 2. April 2009 12:26
Thema: Erbrecht | Autor: Norbert W. Kirsch
Donnerstag, 2. April 2009 12:26
Thema: Erbrecht | Autor: Norbert W. Kirsch
Donnerstag, 2. April 2009 12:19
Thema: Erbrecht | Autor: Norbert W. Kirsch
Donnerstag, 2. April 2009 12:15
Thema: Erbrecht | Autor: Norbert W. Kirsch
Donnerstag, 2. April 2009 12:07
Thema: Erbrecht | Autor: Norbert W. Kirsch
Donnerstag, 2. April 2009 12:03
Thema: Erbrecht | Autor: Norbert W. Kirsch
Donnerstag, 2. April 2009 11:59
Thema: Familienrecht | Autor: Norbert W. Kirsch
Donnerstag, 2. April 2009 11:55
Thema: Erbrecht | Autor: Norbert W. Kirsch
Donnerstag, 2. April 2009 11:30
War der Erblasser selbst minderjährig und vermögenslos, kann nach § 153 AußStrG auch dann auf eine Todesfallaufnahme verzichtet werden, wenn Nachlass vorhanden ist.
§ 153. (1) Sind Aktiven der Verlassenschaft nicht vorhanden oder übersteigen sie nicht den Wert von 4 000 Euro und sind keine Eintragungen in die öffentlichen Bücher erforderlich, so unterbleibt die Abhandlung, wenn kein Antrag auf Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens gestellt wird. Einer Verständigung bedarf es nicht.
Thema: Erbrecht | Autor: Norbert W. Kirsch
Mittwoch, 1. April 2009 16:40
Skript zur Fortbildungsveranstaltung des DANSEF e.V. vom 20./21.10.2006 Norbert W. Kirsch, RA und Notar, Fachanwalt für Familien – und für Erbrecht Erbrecht mit Auslandsberührung, insbesondere Frankreich/Österreich.
Thema: Erbrecht, Internationales Recht | Autor: Norbert W. Kirsch
Mittwoch, 1. April 2009 15:52
Der BGH hat in seiner Leitsatzentscheidung vom 09.07.2008 folgendes entschieden: Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB)sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht. Für Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften wird es nun einfacher finanzielle Ausgleichsansprüche wegen Mitarbeit in der Partnerschaft geltend zu machen.
Das Urteil im Volltext unter www.bundesgerichtshof.de XII ZR 179/05
Thema: Familienrecht | Autor: Norbert W. Kirsch